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AStA-Sitzung
Das nächste Finanzplenum findet erst wieder im neuen Semester im gemütlichen Asta-Raum (013) statt. Wir wünschen
eine schöne vorlesungsfreie Zeit. Euer AStA

Stupa-Sitzung
Die nächste Stupa-Sitzung findet am
07.06. um 12:30 Uhr statt.
Der Raum wird kurzfristig über einen Aushang im Kasten im Eingangsbereich bekanntgegeben.

Gremienwahlen der Studierenden
Ergebnisse

Konzil wählte am 19.01.2010 neues Rektorat
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Gremien und Kommissionen

Aktualisiert (25. Oktober 2009)

Gremien und Kommissionen


Die studentischen VertreterInnen im akademischen Senat, im Frauenrat, im Konzil, im Kuratorium und das StuPa werden von den Studierenden direkt gewählt.

Die Mitglieder der Kommissionen werden von den VertreterInnen der Studierenden im akademischen Senat ernannt.

Es gibt an der ASFH folgende Kommissionen:

  • Auslandskommission
  • Berufungskommission
  • Enthinderungskommission
  • Entwicklungsplanungskommission
  • Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Kommission für Lehre und Studium
  • Lehrbetriebskommission
  • Prüfungsausschuss
  • Wahlvorstand

Wer Interesse an der Mitarbeit in Gremien und Kommissionen der Hochschule hat, kann sich in meiner Sprechstunde oder per E-Mail bei mir melden.

ASFH-Seite zu Gremien und Kommissionen:

Konzil und Kuratorium

Das KONZIL

ist zuständig für

  • die Wahl der Rektorin / des Rektors sowie der Prorektorinnen / Prorektoren
  • die Beschlussfassung der Grundordnung
  • die Erörterung des Rechenschaftsberichts der Leiterin / des Leiters der Hochschule
  • die Stellungnahme zu Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen

Im Konzil sitzen Vertreter/innen aller Statusgruppen. Die Gruppe der Professor/innen hat jedoch von Hause aus eine Stimmenmehrheit.

Quelle: BerlHG

Mitglieder des Konzil Studenten: 6

 

Das KURATORIUM

besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm gehören an

  • das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats als Vorsitzender
  • je ein/e Vertreter/in der Mitgliedergruppen der ASFH
  • zwei Vertreter/innen der Berufspraxis
  • eine Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt.

Gemäß der vorläufigen Verfassung der ASFH befinden wir uns in einer vierjährigen Erprobungsphase. Während dieser Phase werden die Mitglieder des Kuratoriums alle vier Jahre vom Akademischen Senat gewählt.

Das Kuratorium ist zuständig für

  • die Billigung und Feststellung des jährlichen Haushaltsplans
  • den Erlass von Gebührensatzungen
  • die Richtlinien der Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich der für Personal und Personalwirtschaftsangelegenheiten
  • den Erlass des Strukturplans auf Vorschlag des Akademischen Senats
  • die Wahl der Vertreter/innen der Hauptkommission
  • die Stellungnahme zu den Vorschlägen für die Wahl des Rektors / der Rektorin und der Prorektoren/Prorektorinnen
  • den Vorschlag für die Besetzung des Amts des Kanzlers / der Kanzlerin
  • die Kenntnisnahme der Geschäftsverteilung des Rektorats

Quelle: Vorläufige Verfassung der ASFH

Akademischen Senat (AS) und Frauenrat

Der AKADEMISCHE SENAT (AS)

ist ein Organ der akademischen Selbstverwaltung.

Der Akademische Senat ist unter anderem zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern / Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Quelle: BerlHG

Mitglieder im AS Studenten: 2

 

Der FRAUENRAT

der ASFH berät und unterstützt die Frauenbeauftragte bei der Entwicklung und Realisierung ihrer Projekte. Der Frauenrat setzt sich aus je zwei Vertreterinnen jeder Statusgruppe (Studentinnen, Lehrbeauftragte, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Professorinnen) zusammen. Er wird auch nur von den Vertreterinnen jeder Statusgruppe gewählt.

Quelle: Internetseite der ASFH

Mitglieder des Frauenrat Studenten: 2