TERMINE
AStA-Sitzung
Das nächste Finanzplenum findet erst wieder im neuen Semester im gemütlichen Asta-Raum (013) statt. Wir wünschen
eine schöne vorlesungsfreie Zeit. Euer AStA
Stupa-Sitzung
Die nächste Stupa-Sitzung findet am
07.06. um 12:30 Uhr statt.
Der Raum wird kurzfristig über einen Aushang im Kasten im Eingangsbereich bekanntgegeben.
Gremienwahlen der Studierenden
Ergebnisse
Konzil wählte am 19.01.2010 neues Rektorat
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Aktualisiert (27. Oktober 2009)
Forschung gehört nach üblichem Verständnis zu den grundlegenden Aufgaben der Mitglieder einer Hochschule. Studierende betrifft sie, indem diese sich Methoden der Forschung theoretisch oder in ihrer Anwendung erschließen und Ergebnisse von Forschungsprozessen verstehen, interpretieren oder nachvollziehen lernen. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, manchmal auch Lehrbeauftragte sollten nach beiden Seiten, also in die Vermittlung wie in die aktive forschende Arbeit einbezogen sein.
Die Durchführung von Forschungsvorhaben ist meistens an eine finanzielle Unterstützung gebunden. Da die meisten Hochschulen, wie auch unsere, keine eigenen Haushaltsmittel zur Förderung von Forschung haben, entlasten wir Hochschullehrer/innen, die Forschungsvorhaben durchführen und hierzu einen begründeten Antrag geschrieben haben, in begrenztem Umfang von ihrer Lehrverpflichtung. (Dies hat bei uns Tradition praktisch seit Bestehen der Hochschule, bestätigt durch Beschluss des Akademischen Senats im Einverständnis mit der Wissenschaftsverwaltung. Diesem Beispiel folgen inzwischen eine große Zahl von Sozialwesen-/Pflege-Hochschulen und Fachbereiche.)
Forschungsanträge werden von der Forschungs- und Nachwuchs-Kommission (FNK) entgegengenommen, begutachtet und nach Beschluss der Kommission unter Beteiligung von Studierenden und Dienstkräften der Hochschule (sog. Viertelparität) dem Akademischen Senat der Hochschule zur Entscheidung vorgelegt. Das gleiche Verfahren besteht auch, wenn ein/e Hochschullehrer/in beantragt, für ein Semester zur Durchführung eines Forschungsvorhabens oder zur Aktualisierung berufspraktischer Kenntnisse von der Lehrverpflichtung in vollem Umfang freigestellt zu werden (sog. Forschungs- oder Praxissemester). In einem sehr begrenzten Umfang kann auch über sogenannte Sachmittel als Förderung entschieden werden. Zu ihnen zählen nach der letzten Entscheidung des Akademischen Senats auch Arbeiten in der Form eines zugeordneten studentischen Tutoriums für bestimmte Aufgaben oder eine bestimmte Zeit.
Hintergrund der Arbeit der FNK sind durch den Akademischen Senat der Hochschule beschlossene Richtlinien, die Voraussetzungen und Verfahren der Förderung an der Hochschule regeln. Zu den Regelungen gehören beispielsweise die schriftliche Beantragung, die Begründung der ,Binnenwirkung‘ des Vorhabens auf Lehre oder Innovation in der Hochschule, die Publikationspflicht der Ergebnisse und die Mitwirkung der / des Beantragenden in der Selbstverwaltung der Hochschule.
Weitere Arbeiten der Kommission können die Herausgabe von Dokumentationen oder Dokumenten, das Erstellen von Kurzgutachten oder das Vorbereiten und Durchführen von Tagen der Forschung, Vorlesungen oder anderen Veranstaltungen betreffen, die eine Transparenz der Arbeit und Ergebnisse zum Ziel haben.
Die Bibliothekskommission ist eine Unterkommission des Akademischen Senates. In der paritätisch besetzten BIK wird über grundsätzliche Bibliotheksangelegenheiten beraten. Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung, der Öffnungszeiten sowie sonstige Neuerungen, die sich aus Vorschlägen der Kultusministerskonferenz, des Deutschen Bibliotheksverbandes oder BenutzerInnenwünschen ergeben, werden beraten, abgestimmt und dem AS zur Kenntnis gegeben. Die Leiterin der Bibliothek nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil und ist verpflichtet, der Kommission gegenüber Bericht über die Arbeit der Bibliothek zu erstatten.
Prof. Dr. Johannes Korporal
hat gemeinsam mit den Kolleg/innen des Lehrbetriebsamts die Aufgabe, die Lehre in den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Pflege/Pflegemanagement jeweils für das kommende Semester zu sichern. Sie verschafft sich einen Überblick über den Seminarplan und schaut, ob alle Lehrveranstaltungen gesichert sind, wo es noch Lücken gibt, welche neuen Lehrbeauftragten sich beworben haben oder angeworben werden müssen usw. Ist der Lehrplan gesichert, gibt die LBK ihn zur Abstimmung in den Akademischen Senat.
Aufmerksamkeit genießt die LBK immer nach dem Anmeldungstermin für die kommenden Projektseminare.
Darüber hinaus hat die LBK die Aufgabe, neue Lehrbeauftragte durch Vorstellungsgespräche auszuwählen. Dabei wird versucht, gute Leute für Lehre und Betreuung der Studierenden zu
führt zum Beginn jedes akademischen Jahres (01. April) auf der Grundlage der Wahlordnung Gremienwahlen für den Akademischen Senat, den Frauenrat, das Kuratorium (laut Erprobungsklausel zur Zeit nicht), das Konzil und das Studentenparlament durch. Die studentischen Vertreter werden jährlich, die anderen Mitglieder alle zwei Jahre gewählt.
Die wichtigsten Aufgaben sind in Stichpunkten zusammengefaßt die folgenden:
- Terminplanung
- Einhaltung der Fristen
- Wahlbekanntmachung
- Prüfung der Wahlvorschläge
- Erstellung des Wählerverzeichnis
- Wahlhandlung
- Feststellung der Wahlergebnisse einschließlich Prüfung von Wahlanfechtungen
- Nach- / Wiederholungswahlen
- Organisatorischer Ablauf der Rektoratswahl
Zur Vorbereitung der Wahlen tagt der Wahlvorstand regelmäßig. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich. Protokolle und Termine können jederzeit im Internet abgerufen werden.
Stefanie Lothert + Horst Goedel
vertritt die Interessen behinderter Studierender an der ASFH. Zum anderen hat sie das Ziel, Diskussionen zu aktuellen behinderungsspezifischen Themen (wie z.B. Independent-Living-Bewegung, Gleichbehandlung in Ausbildung, Beschäftigung und Beruf oder bioethische Debatten im Alltag der ASFH) zu veröffentlichen und Interessierte zu vernetzen. Dabei entwickelt und realisiert die EHK verschiedene Projekte: neben einem jährlichen Preisausschreiben zur künstlerischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten des Themas "(Nicht-) Behinderung", plant die EHK eine Veranstaltungsreihe für die nahe Zukunft.
Quelle: Internetseite der ASFH
- Zusammensetzung: Dem PA gehören vier Professorinnen, eine Lehrbeauftragte, eine Studentin und die Leiterin der Studienverwaltung mit beratender Stimme an. Wegen Art. 3 II 1 u.III 1 GG und der deswegen der Ordnung vorangestellten Präambel können ausnahmsweise auch Professoren als Professorinnen anerkannt werden, etc. die Mitglieder des Ausschusses werden vom AS gewählt.
- Aufgaben: Der PA achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung, berichtet dem AS über Prüfungen und Studienverläufe und gibt Empfehlungen zu Änderungen der Prüfungsbestimmungen. Er setzt u.a. Prüfungstermine und Fristen fest, bestimmt über Anrechnung und Anerkennung von Studiensemestern und –leistungen an anderen Hochschulen und legt besondere Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende fest. Er entscheidet über Zulassungsantrag und Thema der Diplomarbeit. Schließlich entscheidet er vorletztlich über Notenbeschwerden, die ihm rechtzeitig angetragen werden; letztlich entscheidet darüber das Verwaltungsgericht etc.
- Aufgabenübertragung: Der PA kann, und er hat, einige Aufgaben auf den Vorsitzenden, Pardon, die Vorsitzende übertragen.
Prof. Martin Grieser
ist mit allen Fragen befasst, die curriculare Auswirkung auf das Studium haben; dazu gehören neue Studiengänge, Veränderungen bestehender Studienangebote und basale Aspekte zur Studienreform.
In der aktuellen Situation unserer Hochschule ist die Arbeit der LSK primär focussiert auf Fragen der Neuordnung der Projektpraktika, der Modularisierung und der Einführung eines Credit-Point-Systems.
Diese Aufgaben erfordern enge Kooperation mit allen Bereichen der Hochschule, da curriculare Reformen Kernstück unseres Ausbildungsauftrages sind.
Prof. Dr. Wolfgang Schneider
In der ständigen Kommission für Lehre und Studium (LSK) haben die Student/innen die Hälfte des Sitze und Stimmen.
Quelle: BerlHG
ist eine von 11 Ausschüssen und Kommissionen des Akademischen Senats der ASFH, welcher auch seine Zusammensetzung durch Wahl bestimmt. Die EPK setzt sich aus HochschullehrerInnen, Lehrbeauftragten, Studierenden und sonstigen MitarbeiterInnen zusammen und soll vor allem die Planung der mittel- und langfristigen Zukunft der Hochschule unterstützen und vorbereiten, indem auf der Basis der Analyse wissenschaftspolitischer Trends und berufspraktischer Erfordernisse sowie des aktuellen Bestands und des Entwicklungspotentials der Hochschule neue Entwicklungen und Möglichkeiten ihrer Umsetzung antizipiert und diskutiert werden. Durch die strukturierten Debatten in der EPK können Erfahrungen und Kenntnisse aus Wissenschaft und Praxis, Verwaltung und Lehre, von Studierenden und Lehrenden aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen und Studienrichtungen eingebracht und zusammengefasst werden. Die EPK ist kein Entscheidungsorgan, sondern teilt die Ergebnisse ihres Diskurses der Hochschulöffentlichkeit, dem Rektorat und vor allem dem Akademischen Senat mit, der dies dann durch seine Beschlüsse in Handeln umsetzt. Die EPK tagt etwa 10 bis 12 mal im Jahr.
In den letzten drei Jahren hat sich die EPK vor allem mit der Einrichtung neuer Studiengänge beschäftigt.
Als Beispiele seien genannt:
- Master of Social Work ‚Intercultural Work and Conflict Management‘,
- Master of Social Work ‚Sozialmanagement‘,
- Master of Social Work ‚Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession‘,
- Master of Social Work ‚Klinische Sozialarbeit‘,
- Master in interkultureller Arbeit im Sozial- und Gesundheitswesen,
- Bachelor of Science in Health Profession,
- Bachelor of Education,
- Bachelor Sozialarbeit – Interkulturalität und Konfliktmanagement.
Außerdem thematisierte die EPK in den letzten Jahren immer wieder den anstehenden personellen Umbruch bei den HochschullehrerInnen, da innerhalb der nächsten 4 Jahre etwa 70% der KollegInnen in den Ruhestand gehen und entsprechend ersetzt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Berufungsverfahren, sondern darüber hinaus auch darum, wie die Professuren zukünftig zugeschnitten werden sollen, welches Profil sich die Hochschule in Forschung und Lehre geben will und welche Vorstellungen wir beispielsweise von der Zukunft der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, den Berufsfeldern der Pflege und Pädagogik haben.
In den regelmäßig hochschulöffentlichen Sitzungen der EPK nehmen häufig je nach Themenschwerpunkt Gäste teil und alle Hochschulangehörigen sind aufgefordert und eingeladen, Vorschläge und Ideen – selbstverständlich auch in Form von Kritik des bestehenden - einzubringen, die für die Hochschulentwicklung von Bedeutung sein können.
Prof. Dr. Heinz Cornel
unterstützt und berät den Akademischen Senat zu allen Fragen der „Internationalisierung von Studium und Lehre“. Die Debatte wird dabei von den folgenden Themen dominiert:
- Was kann überhaupt unter Internationalisierung von Forschung, Lehre und Bildung verstanden werden?
- Welche Internationalisierungsstrategien sollte die ASFH verfolgen, welche Ziele sollte sie anstreben, welche Schwerpunkte sollte sie setzen, welche institutionellen Prozesse vorantreiben?
- Welche internen Strukturen kann die Hochschule schaffen, um Mobilität (Studien- und Praxissemester im Ausland, binationale Forschungsprojekte etc.) zu Zwecken des Lernens, der Lehre und/oder der Forschung ausserhalb Deutschlands sowohl von Studierenden als auch von HochschullehrerInnen sicherzustellen bzw. anzuregen?
- Inwieweit kann die ASFH Mobilität und/oder internationale Aktivitäten finanziell unterstützen und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
- Inwieweit können Forschungsergebnisse und akademische Diskurse ausserhalb Deutschlands in die hochschulinternen Debatten Eingang finden?
- Mittels welcher Strategienkann die ASFH die Attraktivität der Hochschule für ausländische Studierende und Lehrende sicherstellen bzw. für eben diese ihre Attraktivität erhöhen?
In der Auslandskommission agieren MitarbeiterInnen aus allen Statusgruppen. Allerdings muss festgehalten werden, dass Studierende in der Tendenz ihre Interessen nur mässig vertreten, ihre Ideen und Vorstellungen nur selten einbringen. Insofern sollen StudentInnen an dieser Stelle aufgefordert werden, dieser Tatsache in Zukunft etwas aktiv entgegenzusetzen!
Kerstin Miersch
Der Akademische Senat beschließt die Ausschreibung einer Professur und benennt die Mitglieder der Berufungskommission. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden von der Berufungskommission nach den Kriterien des Ausschreibungstextes die Bewerbungen gesichtet. Die Berufungskommission erarbeitet einen Vorschlag für den Akademische Senat, welche Kandidaten / Kandidatinnen zu einer hochschulöffentlichen Anhörung geladen werden. Nach Abschluss der Anhörungsrunden erstellt die Berufungskommission für den Akademischen Senat eine Rangfolge nach der Qualität Bewerbungen in Form einer Berufungsliste. In der Regel müssen drei Bewerber/innen vorgeschlagen werden. Die entgültige Verabschiedung der Berufungsliste erfolgt durch den Akademischen Senat. Die Berufung selber erfolgt durch den für Hochschulen zuständigen Senator/in. Im Gesamten Abstimmungsverfahren verfügen die Hochschullehrer/innen über die Mehrheit der Stimmen. Die Verwaltungsmitarbeiter/innen haben nach den Bestimmungen des BerlHG kein Stimmrecht und wirken nur beratend mit.
Stefanie Lothert + Horst Goedel

