Konzil
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- Veröffentlicht am Dienstag, 11. November 2014 20:11
- Geschrieben von astadmin
Das KONZIL
ist zuständig für
- die Wahl der Rektorin*des Rektors sowie der Prorektor*innen
- die Beschlussfassung der Grundordnung
- die Erörterung des Rechenschaftsberichts der Leiterin*des Leiters der Hochschule
- die Stellungnahme zu Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen
Im Konzil sitzen Vertreter*innen aller Statusgruppen. Die Gruppe der Professor*innen hat jedoch von Hause aus eine Stimmenmehrheit.
Quelle: BerlHG
Studierende im Konzil: 6