TERMINE

Studentische Gremienwahlen an der ASH
am 09.05. und 10.05.2012
Kommt zahlreich!
Anträge auf Briefwahl können bei Frau Morgenstern per Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder schriftlich bis zum 27.04. gestellt werden.

AStA-Sitzung
Das nächste Finanzplenum findet voraussichtlich am Mittwoch, den 30.05. um 12:30 Uhr im gemütlichen AStA-Raum statt.

Stupa-Sitzung
Die nächste Stupa-Sitzung findet am Mittwoch, den
25.04.12 um 13.00 Uhr statt.
Der Raum wird kurzfristig über einen Aushang im Kasten im Eingangsbereich bekanntgegeben. 

 




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Zulassungsverfahren rechtswiedrig - Presseerklärung der LAK

Aktualisiert (30. November 1999)

buecherwerfer1Presseerklärung der Landesastenkonferenz

BERLIN JETZT ZULASSUNGSFREI?

Das Landesverfassungsgericht erklärt nahezu alle Zulassungsverfahren Berliner Hochschulen für
rechtswidrig.

Am Dienstag den 20. Dezember erwirkt das Landesverfassungsgericht Berlin die Zulassung zweier
Psychologiestudentinnen zu ihrem Wunschstudium und erklärt in dem Urteil alle Berliner
Zulassungsverfahren, ausgenommen diejenigen für Staatsexamen und Diplomstudiengänge, für
rechtswidrig. Somit sind tatsächlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge betroffen, die einen NC
besitzen. Auch für Studiengänge mit einem NC von über 1,5 wie Medizin und Psychologie gilt dies.
Ihnen allen ging laut dem Urteil kein gesetz- und verfassungsgemäßes Verfahren zur
Zulassungsbeschränkung voraus.
Das Verfassungsgericht weist Hochschulen und Senatsverwaltungen darauf hin, dass wenn
Studiengänge in Zukunft zulassungsbeschränkt sein sollen, ein entsprechendes Verfahren zur
Ermittlung der vorhandenen Ausbildungskapazität in gesetzlicher Art und Weise durchzuführen ist.
Daraus folgt, dass die aktuellen Verfahren nicht mehr angewendet werden dürfen.
Wir als verfasste Studierendenschaften Berlin möchten unsere große Freude über die so deutliche
Unterstützung unserer Position durch das Verfassungsgericht zum Ausdruck bringen und fordern die
Senatsverwaltung auf, unverzüglich ein geeignetes und den Vorgaben entsprechendes Verfahren zu
entwickeln. Dazu zählt auch die Beteiligung der Studierenden am Verfahren. Wir fordern die
Senatsverwaltungen und die Hochschulen ebenfalls auf, auf sämtliche Notverordnungen und
Staatsnotstandbehauptungen zu verzichten, denn diese greifen laut dem diesem Urteil nicht.
Das Recht auf freie Berufswahl ist ein Grundrecht. Wenn hier Beschränkungen durch Mangel an
Studienplätzen vorgenommen werden, muss dies einem streng demokratischen und transparenten
Prozess folgen. Wir werden keine weiteren einvernehmlichen Absprachen zwischen
Senatsverwaltungen und Hochschulen tolerieren.

Was bedeutet das für potentielle Studierende?
Allen Menschen die aktuell noch gegen ihre Ablehnung in Berlin vorgehen, soll gesagt sein, dass ihre
Chancen durch dieses Urteil sich höchst positiv entwickeln. Sie sollten sich so schnell wie möglich
beraten lassen. Anlaufstellen sind vor allem die verfassten Studierendenschaften.
Allen, die ein Studium in Berlin aufnehmen wollen möchten wir einmal mehr Mut machen gegen eine
Ablehnung vorzugehen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es zum nächsten Semester kein adäquates
Zulassungsverfahren gibt und Studierende bessere Chancen haben als in den vergangenen Jahren.
Rat finden kann jede_r bei den ASten der einzelnen Hochschulen Berlins.