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AStA-Sitzung
Das nächste Finanzplenum findet erst wieder im neuen Semester im gemütlichen Asta-Raum (013) statt. Wir wünschen
eine schöne vorlesungsfreie Zeit. Euer AStA

Stupa-Sitzung
Die nächste Stupa-Sitzung findet am
07.06. um 12:30 Uhr statt.
Der Raum wird kurzfristig über einen Aushang im Kasten im Eingangsbereich bekanntgegeben.

Gremienwahlen der Studierenden
Ergebnisse

Konzil wählte am 19.01.2010 neues Rektorat
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Krankenversicherung

Aktualisiert (28. Oktober 2009)

Familienversicherung


Studierende können sich bis zum vollendeten 25.Lebensjahr kostenlos über ein Elternteil mitversichern lassen. Diese Zeit verlängert sich entsprechend der Länge des Zivil- bzw. Wehrdienstes.

Studierende, deren Ehepartner Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, können sich ohne Altersbeschränkung bei ihm/ihr familienversichern.

Allerdings gibt es hier in beiden Fällen Einkommensgrenzen. Wenn Du regelmäßig mehr als 400,- EUR im Monat verdienst, mußt Du Dich selbst krankenversichern.


Studentische Krankenversicherung


Studierende, die sich aufgrund ihres Alters oder Einkommens selbst versichern müssen, können hierzu die vergünstigte (naja) Studentische Krankenversicherung nutzen.

Der zu leistende Beitrag wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung festgesetzt und ist kassenweit einheitlich. Zur Zeit beträgt er für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 54,52 EUR pro Monat.

Damit hat man Anspruch auf alle Leistungen der jeweiligen Krankenkasse, lediglich vom Krankengeld sind Studierende ausgeschlossen (obwohl ja etliche von ihnen ihren Lebensunterhalt durch's Jobben verdienen).

Und auch wenn viel vom lebenslangem Lernen die Rede ist, der Gesetzgeber erleichtert das nicht unbedingt. Denn auch mit der Studentischen Krankenversicherung ist irgendwann Schluss, nämlich, wenn man das 30.Lebensjahr vollendet hat. Und dann wird das Ganze eine ziemlich teure Angelegenheit.


Freiwillige Krankenversicherung


kommt noch...